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15.01.2013; 11:16 Uhr
GEMA, VPRT und APR schließen Gesamtverträge für Fernsehen und Hörfunk
Einheitliches Tarifmodell, das für privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk gilt

Die GEMA hat sich mit dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) und der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) auf Gesamtverträge für den Bereich Fernsehen und Hörfunk geeinigt. Wie die GEMA meldet basieren die Verträge, die rückwirkend zum 1. Januar 2009 gelten, auf einem einheitlichen Tarifmodell, das sowohl für den privaten als auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gelten wird. Die Verträge haben eine sechsjährige Laufzeit bis zum 31. Dezember 2014.

Sie umfassen einen gemeinsamen Gesamtvertrag zwischen GEMA, APR und VPRT für den Hörfunkbereich sowie einen Gesamtvertrag zwischen GEMA und VPRT für den Fernsehbereich, den die APR modifiziert übernimmt. Die Verträge regeln die Vergütung der Musiknutzung im Bereich der Sendung und der programmbegleitenden Online-Angebote. Das Modell ist linear ausgestaltet. Die Höhe der Vergütungssätze berechnet sich nach den Musikanteilen der jeweiligen Programme. Bei einem Musikanteil von 100 Prozent im Radiobereich erhält die GEMA 7,5 Prozent der Einnahmen, die durch die jeweilige Sendung generiert werden. Bei 100 Prozent Musikanteil im Fernsehbereich beträgt der Satz 6 Prozent der Einnahmen. Mitglieder der beteiligten Verbände erhalten einen Gesamtvertragsrabatt auf die jeweilige Vergütung. 

Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA freut sich über eine für alle Seiten zufriedenstellende Einigung, die eine branchenübergreifende Lösung darstellt und den privaten Rundfunkveranstaltern Planungs- und Rechtssicherheit bis Ende 2014 garantiert. 

Claus Grewenig, Geschäftsführer des VPRT, betont in seiner Stellungnahme die Bedeutung der Sicherstellung einer Gleichbehandlung im dualen Rundfunksystem. 

Felix Kovac, Vorsitzender der APR, sieht in den Verträgen ein wirtschaftlich vertretbares Ergebnis. Es sei Teil der Planungssicherheit, dass das Weltrepertoire der Musikrechte aus einer Hand erworben werden könne. Privatfunkverbände und GEMA sollten gemeinsam dafür werben, dass dies auch bei den weit gefächerten programmbegleitenden Online-Angeboten in der Zukunft gewährleistet ist.

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[IUM/kr]

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