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09.06.2020; 12:59 Uhr
KJM beschließt Maßnahmen gegen Pornografie im Internet
Verstoß gegen Bestimmungen des JMStV festgestellt

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in drei Fällen Verstöße gegen Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) in Bezug auf Pornografie im Internet festgestellt und diesbezüglich entsprechende Maßnahmen beschlossen. Das gab die Kommission in einer Pressemitteilung bekannt.

Konkret geht es um das Angebot von drei Webseiten, welche pornografische Inhalte im Internet ohne sogenannte Altersverifikationssysteme (AVS) frei zugänglich machen. In dem Beschluss werden eine Beanstandung sowie die Untersagung der weiteren Verbreitung des Angebots in der derzeitigen Form ausgesprochen.

Erschwert wird die Rechtsdurchsetzung allerdings dadurch, dass die jeweiligen Anbieter ihren Sitz allesamt auf der Insel Zypern haben. Sollten die jetzt beschlossenen Maßnahmen keine Wirkung zeigen, sei die KJM laut ihrem Vorsitzenden Dr. Marc Jan Eumann gleichwohl bereit, "den Weg weiterzugehen und alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen". Als konkretes Instrument zur Rechtsdurchsetzung seien in diesem Falle auch Sperrverfügungen gegen Access-Provider in Betracht zu ziehen.

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[IUM/th]

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