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26.06.2020; 10:10 Uhr
Cathy Hummels gewinnt auch in Berufung
OLG München zu Schleichwerbung auf Instagram

Berichten zufolge hat die Influencerin Cathy Hummels ihren Rechtsstreit gegen den Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen angeblicher Schleichwerbung in Postings auf ihrem Instagram-Profil auch in zweiter Instanz vor dem OLG München gewonnen.

Cathy Hummels wird von dem Verein vorgeworfen, sie hätte Werbung in bestimmten Posts nicht als solche gekennzeichnet und somit Schleichwerbung betrieben. Sie selbst bestreitet jedoch, dafür eine Gegenleistung erhalten zu haben. Dem sei das Gericht laut den Berichten nun gefolgt. Das OLG München sehe die in Rede stehenden Postings nicht als "unlauter im Sinne des Wettbewerbsrecht" an. Die Posts seien keine geschäftliche Handlung gewesen.

In der Vorinstanz (LG München I ZUM-RD 2020, 94) hatte das Gericht bereits zugunsten von Cathy Hummels entschieden, eine geschäftliche Handlung jedoch noch bejaht.

Mit Verweis auf andere, zum Teil divergierende Entscheidungen von Obergerichten, habe das OLG München die Revision zum BGH zugelassen.

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