Institut für Urheber- und Medienrecht

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31.01.2007; 15:08 Uhr
ANGA fordert »Must-offer-Verpflichtung« für Programmveranstalter
»Must-carry«-Vorschriften sollen technologieneutral für alle Netze gelten

Eine grundlegende Neuausrichtung der Kabelregulierung mahnt der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V. (ANGA) an. Angesichts der Digitalisierung stünden laut ANGA die Kabelnetzbetreiber in einer wachsenden Wettbewerbssituation mit anderen Übertragungswegen wie z. B. mit den DSL-Netzen der Deutschen Telekom. Damit nehme die Bedeutung attraktiver Inhalte zu mit der Folge, dass sich der Schwerpunkt eines regulatorischen Schutzes weg von den Programmveranstaltern und hin zu den Netzbetreibern verschieben müsse. Um allen einen gleichen Zugriff auf attraktive Programminhalte zu gewähren, fordert die ANGA in ihrer medienpolitischen Grundsatzposition für 2007 eine im Rundfunkstaatsvertrag abgesicherte »Must-offer-Verpflichtung« der Programmveranstalter für die wichtigsten Vollprogramme und die Übertragung von Premiumsport. Nur so könne der Gefahr exklusiver Lizenvergaben begegnet werden.

Auf der anderen Seite will die ANGA die »Must-carry»-Verpflichtungen technologieneutral für alle Arten von Netzen ausgestalten, zugleich soll nur noch eine genau limitierte Anzahl von Programmen erfasst und die Entscheidungsfreiheit des Netzbetreibers über die genutzte Übertragungstechnik respektiert werden. »Die deutsche Medienpolitik muss sich endlich von ihrer Fixierung auf Kabelnetzbetreiber lösen und die Regulierung der tatsächlichen Gefahrenlage anpassen«, so ANGA-Präsident Thomas Braun.

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