Institut für Urheber- und Medienrecht

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25.02.2003; 18:26 Uhr
Kabelnetzbetreiber für Deregulierung im Medien- und Wettbewerbsrecht
Ausbau der Kabelnetze nur bei klaren Rahmenbedingungen

Die deutschen Kabelnetzbetreiber der Netzebene 3 hoffen auf klare gesetzliche Rahmenbedingungen und eine weitere Deregulierung im Medien- und Wettbewerbsrecht. Beides sei für einen erfolgreichen Ausbau der Kabelnetze erforderlich, erklärte am 25.2.2003 auf einer Pressekonferenz in Berlin der erst Ende Januar 2003 in Köln gegründete Deutsche Kabelverband. Mitglieder der Vereinigung sind unter anderem der Kabelnetzbetreiber ish aus Nordrhein-Westfalen, iesy aus Hessen und KabelBW aus Baden-Württemberg, die jeweils regionale Kabelnetze der Deutschen Telekom übernommen haben. Die Unternehmen des Kabelverbands erreichen nach eigenen Angaben gemeinsam etwa 18 der 22 Millionen Haushalte in Deutschland mit Kabelanschluss. Der Zusammenschluss setzt nach Darstellung seines Präsidenten Ernst Uhlig beim Ausbau der Kabelnetze auf die Kooperation mit den Kabelnetzbetreibern der Netzebene 4, die beispielsweise über Ortsnetze und Hausverteileranlagen die "letzte Meile" zu den Verbrauchern überbrücken. Dabei soll insbesondere mit der Arbeitsgemeinschaft zur Errichtung und Nutzung von Gemeinschafts-Antennenanlagen (ANGA) zusammengearbeitet werden. Einem Vollausbau der Kabelnetze mit neuer Digitaltechnik erteilte der Kabelverband in Berlin allerdings eine Absage. Statt dessen wollen die Verbandsmitglieder mit "intelligenten" Ergänzungen und Erweiterungen der bestehenden Kabelnetze Übertragungskapazität und -geschwindigkeit erhöhen. Auch deshalb befürchten die Unternehmen die Konkurrenz durch terrestrisch ausgestrahlte digitale Programme. Eine öffentliche Förderung entsprechender Vorhaben, etwa durch Rundfunkgebühren, lehnte der Kabelverband in Berlin dementsprechend ab.

Institutionen:

[IUM/jz]

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