Institut für Urheber- und Medienrecht

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28.06.2002; 14:37 Uhr
Erleichterungen bei Teilnahmebedingungen für "Deutschen Kurzfilmpreis"
Auch längere Beiträge teilnahmeberechtigt - Beschränkung auf bestimmtes Filmmaterial entfällt

Filmemacher können in Zukunft unter erleichterten Bedingungen Beiträge beim Deutschen Kurzfilmpreis einreichen. Der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Julian Nida-Rümelin (SPD), teilte am 27.6.2002 mit, das Reglement des Preises werde noch in diesem Jahr neu geordnet. Teilnahmeberechtigte sollen in Zukunft Kurzfilme von bis zu 30 Minuten Länge sein. Bisher galt eine Obergrenze von 15 Minuten. Entfallen soll außerdem die bisherige Beschränkung auf 16- oder 35mm-Filmmaterial. Ein größeres Teilnehmerfeld erhofft sich die Bundesregierung auch durch die Zulassung von Musikvideos und fernsehproduzierter Kurzfilmen zu dem Wettbewerb. Ins Rennen gehen sollen die eingereichten Beiträge in Zukunft in Gruppen, die nicht mehr nach Laufzeit, sondern nach Genres zusammengefasst werden. Geplant ist eine Aufteilung in Spielfilme, Dokumentarfilme und Animationsfilme. Änderungen plant die Bundesregierung auch bei der "Produktionsförderung Kurzfilm". Sie sollen aber erst im Jahr 2003 umgesetzt werden, weil das Ausschreibungsverfahren für 2002 bereits Anfang Juni 2002 abgelaufen ist.

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