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03.06.2013; 11:37 Uhr
Pauschalabgaben für Privatkopien: GVL-Geschäftsführer bezieht Stellung
»Der Systemwechsel bei der Privatkopievergütung ist katastrophal«

Der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), Dr. Tilo Gerlach, hat sich einem Bericht von »Musikmarkt« zufolge kritisch zur aktuellen Situation der Pauschalabgabe für private Vervielfältigungen in Europa und Deutschland geäußert. Derzeit tue sich zwar auf europäischer Ebene etwas, aber leider nicht zum Guten. Die kürzlich bekannt gewordenen Empfehlungen (pdf-Datei) des ehemaligen EU-Kommissars für Justiz und Inneres, Antonio Vitorinos, (vgl. Meldung vom 24. Mai 2013) würden Rechteinhabern die Durchsetzung ihrer Rechte noch erschweren, so Gerlach. Der Vorschlag von Vitorinos, die Abgabepflicht von den Herstellern und Importeuren auf den Einzelhandel zu verlagern, würde zu einem deutlichen Mehraufwand und damit zu einer Steigerung der Verwaltungskosten führen. 

Gerlach schildert »dramatische Entwicklungen« der Privatkopieabgabe in Europa. Problematisch sei, dass vielfach nicht mehr der Wert der genutzten Rechte eine Rolle spiele, sondern ein für den Rechteinhaber durch eine Privatkopie entstandener Schaden, welcher sich in der Regel kaum nachweisen lasse. Dieser Systemwechsel auf europäischer Ebene sei katastrophal. 

In Deutschland sieht Gerlach eine große Diskrepanz zwischen dem positiven Wert der Privatkopieschranke für den Nutzer und der Abgeltung der Rechteinhaber. Dass Vergütungsanspruch und Wirklichkeit weit auseinander klaffen, liege nicht zuletzt an der im Zuge des »Zweiten Korbs« seit 1. Januar 2008 inkraftgetretenen Neuregelung, nach der die Tarife nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern von den beteiligten Verwertungsgesellschaften und Vertretern der Geräte- und Leermedienindustrie ausgehandelt werden. Die sich unter Berücksichtigung der Neuregelung ergebenden Beträge würden nur einen Bruchteil der genutzten Rechte abgelten und nicht zu angemessenen Zahlungen führen, erklärt Gerlach. Verschärft würde die Problematik dadurch, dass bei Tarifkonflikten keine Hinterlegungspflicht für Lizenzschuldner bestehe, so dass diese bis zur Klärung der Vergütungshöhe keine Zahlungen mehr leisten müssten und daher auch kein Interesse an einer schnellen Klärung hätten.

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