Institut für Urheber- und Medienrecht

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13.03.2006; 15:43 Uhr
Folgerecht: Bundesrat nimmt zum Regierungsentwurf Stellung
Neuregelungen zeitlich befristen

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 10.3.2006 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Folgerecht-Richtlinie in das deutsche Urheberrechtsgesetz eine zeitliche Befristung der Absenkung des Beteiligungssatzes sowie der Anhebung des Mindestveräußerungserlöses bis zum 31.12.2009 gefordert. Damit folgte er einer Empfehlung des Rechtsausschusses vom 24.2.2006.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hatte am 25.1.2006 seinen Gesetzentwurf vorgestellt und will nun neben der durch die Richtlinie zwingend vorgeschriebenen Staffelung des in § 26 UrhG geregelten Beteiligungsanspruchs des Urhebers - orientiert an der jeweiligen Höhe des Verkaufserlöses - diesen erst ab einem Betrag von 1.000 statt bisher 50 EUR entstehen lassen. Zudem reduzierte das Ministerium den Beteiligungssatz von bisher maximal 5 auf 4 Prozent des Verkaufserlöses. Der Bundesrat zweifelt zwar die Begründung des BMJ hierfür nicht grundsätzlich an, dass nämlich die Einbußen der Urheber kompensiert werden würden durch den Wegfall von Wettbewerbsverzerrungen und Einkünfte aus dem Folgerecht in solchen Ländern, die bislang kein Folgerecht kannten. Sollten sich diese Prognosen jedoch nicht bewahrheiten, gewährleiste die vorgeschlagene Regelung nicht mehr eine von Verfassungs wegen gebotene angemessene Verwertung und müsse dann geändert werden. Daher soll nach Ablauf einer angemessenen Zeit unter Berücksichtigung der Erfahrungen und des Vergütungsaufkommens erneut über die Obergrenze und den Beteiligungssatz entschieden werden. Der Gesetzentwurf und die Stellungnahme des Bundesrates werden nun an den Deutschen Bundestag überwiesen.

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[IUM/hl]

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