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11.03.2004; 16:27 Uhr
SACEM will gerichtlich gegen Apple vorgehen
Französische Verwertungsgesellschaft will entgangene Urheberrechtsabgaben auf MP3-Player »iPods« einklagen
Die französische Verwertungsgesellschaft Société des Auteurs, Compositeurs et Editeurs de Musique (SACEM) will französischen Medienberichten zufolge Klage gegen den Computerkonzern Apple wegen nicht gezahlter Urheberrechtsabgaben erheben. Hierbei stützt sich die SACEM auf ein im Juli 2002 geändertes Gesetz, nach dem Hersteller von CD-Rohlingen, MCs und Aufnahme- und Abspielgeräten mit fest eingebauten Speichern zur Zahlung von Urheberrechtsabgaben verpflichtet sind. Zu den mit einer Festplatte ausgestatteten Geräten gehört der MP3-Player »iPod« von Apple. Seit der Gesetzesänderung verlangt die Verwertungsgesellschaft daher 20 Euro pro »iPod« von dem Computerhersteller. Dieser weigert sich die Urheberrechtsabgabe zu zahlen. Nach Angaben von SACEM belaufen sich die Einnahmeausfälle bislang auf rund 500.000 Euro. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 1769: http://www.urheberrecht.org/news/1769/
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