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09.02.2006; 11:58 Uhr
Schweiz: Verbraucherschützer kritisieren Urheberrechtsabgabe auf MP3-Player
Verwertungsgesellschaften halten Tarif für angemessen

Die Schweizer Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) wehrt sich gegen die für den 1.3.2006 vorgesehene Erhebung einer Vergütung auf MP3-Player, iPods und Videofestplatten-Receiver. Wie die SKS in einer Pressemitteilung vom 8.2.2006 erklärt, sieht sie hierfür keine klare Rechtsgrundlage: Das Schweizer Urheberrechtsgesetz sehe Urheberrechtsabgaben nur für Leerträger vor, während der Ständerat eine allgemeine Geräteabgabe abgelehnt habe. Hierüber dürfe sich die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten (ESchK), die über die Festsetzung der Abgabe entschieden habe, nicht hinwegsetzen. Die SKS warnt davor, die Verbraucher durch überhöhte Gerätepreise nicht übermäßig zu belasten, wenn sie im Gegenzug keinen Mehrwert erhalten würden.

Am 17.1.2006 hatte die ESchK auf Antrag von fünf Schweizer Verwertungsgesellschaften, darunter die Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (SUISA), einen neuen Tarif für Leerträgervergütungen für die in den genannten Geräten eingebauten Speichereinheiten festgelegt. Nicht anwendbar hingegen ist der Tarif auf PC-Festplatten, Speicher in Mobiltelefonen oder PDAs. Die SUISA bezeichnete in einer Pressemitteilung vom 24.1.2006 die an Speicherart und Verwendung orientierte abgestufte Vergütung als moderat, zudem würden die Nutzungskosten für Privatkopien um nicht mehr als 6 % ansteigen.

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