Institut für Urheber- und Medienrecht

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10.01.2006; 12:07 Uhr
Kopierschutzdebakel: Sony BMG baut auf gütliche Einigung
Vorläufige Beilegung von Sammelklage in Sicht

Der Unterhaltungskonzern Sony BMG Music Entertainment (Sony BMG) kann auf eine Beilegung der vor einem US District Court in New York erhobenen Sammelklage wegen der auf CDs verwendeten Kopierschutzprogramme »XCP« und »MediaMax« hoffen. Wie die Electronic Fronier Foundation (EFF) am 6.1.2006 in einer Pressemitteilung meldete, hat das Gericht einem von den Anwälten von Sony BMG Ende Dezember 2005 vorgelegten Vergleichsangebot vorläufig zugestimmt. In dem Vergleich bietet der Entertainmentkonzern an, die umstrittenen Kopierschutzprogramme nicht mehr auf Musik-CDs zu verwenden. Ferner erhalten Käufer von mit diesen Programmen versehenen CDs im Tausch eine kopierschutzfreie CD mit gleichem Inhalt, zudem sollen Käufer von »XCP«-CDs wahlweise einen Anspruch auf 7,50 Dollar und einen kostenlosen Download oder drei kostenlose Downloads, Käufer von »MediaMax«-CDs Anspruch auf einen kostenlosen Download haben. Die beiden Kopierschutzprogramme ermöglichten auf verschiedene Weise einen externen Zugriff auf die PCs der Nutzer beim Abspielen der CDs hierauf.

Nach den Vorgaben des Gerichts müssen die Kläger nun bis zum 15.2..2006 von dem Vergleichsangebot Kenntnis erhalten und diesem bis zum 1.5.2006 zustimmen, um die Leistungen von Sony BMG in Anspruch nehmen zu können.

Unterdes hat sich der Chef des Unterhaltungskonzerns, Howard Stringer, für den aggressiven Kopierschutz entschuldigt. Wie »tagesschau .de« am 6.1.2006 berichtete, habe man nicht die Absicht gehabt, die Konsumenten zu bestrafen.

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[IUM/hl]

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