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11.11.2004; 17:51 Uhr
US-Gericht: Sampeln ist nicht lizenzpflichtig
Wenn es sich um die Übernahme und Entfremdung kurzer Sequenzen handelt
Die Beastie Boys müssen für einen kurzen Teil einer fremden Komposition, den sie in eines ihrer Stücke integriert haben, nicht zahlen. Dies entschied US-Medienberichten vom 11.11.2004 zufolge ein US-Bundesgericht in San Francisco und bestätigte damit die vorinstanzlichen Entscheidungen. Im Fall hatte die Band eine sechssekündige Sequenz aus dem Song »Choir« des Flötisten James W. Newton entfremdet und in ihr Stück »Pass the Mic« aufgenommen. Da die Künstler zuvor keine Lizenz eingeholt hatten, klagte Newton. Das Sampeln war nach Ansicht der Richter jedoch zulässig. Nach der US-amerikanischen Rechtsprechung fällt eine Vergütung nur in solchen Fällen an, in denen die Übernahme der Tonfolge erkennbar ist. Solange aber eine Identifikation nicht möglich ist, muss keine Lizenz eingeholt werden. Anders entschied bisher nur der 6th Circuit Court of Appeals in Cincinnati im September 2004. Nach diesem Urteil ist auch für kurze nicht erkennbare Samples eine Lizenz erforderlich. Permanenter Link zu dieser News Nr. 2070: http://www.urheberrecht.org/news/2070/
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