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14.12.2004; 17:46 Uhr
Schiedsstelle weist Forderung der Tonträgerindustrie zurück
»Voraussetzungen für eine solch massive Absenkung liegen nicht vor«
Der Antrag der deutsche Landesgruppe der International Federation of Phonographic Industry (IFPI) auf Herabsetzung der Autorenvergütung bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) hat in der geforderten Höhe laut einer Pressemitteilung der GEMA vom 9.12.2004 keine Aussicht auf Erfolg. In der mündlichen Verhandlung vom selben Tag habe die Schiedsstelle »erneut deutlich gemacht, dass die Voraussetzungen für eine solch massive Absenkung nicht vorlägen«. »Die beim seinerzeitigen Vertragsabschluss maßgeblichen Verhältnisse hätten sich nicht so grundsätzlich geändert, dass eine solche Herabsenkung gerechtfertigt sei.« Die IFPI möchte ab dem 1.1.2004 eine Senkung des bisherigen Vergütungssatzes für Autoren für die Lizenzierung von Tonträgern von 9,009 % vom Herstellerpreis auf 5,6 % erreichen. In der Verhandlung wurde Angaben der GEMA zufolge ein Vergleich auf eine leichte Herabsenkung des bisherigen Vergütungsniveaus erörtert. Die Schiedsstelle gab den Parteien Gelegenheit, sich nochmals zu den Grundproblemen bis zum 24. Februar 2005 zu äußern. Sodann werde, wenn kein Vergleich zustande käme, die Schiedsstelle bis März 2005 entscheiden. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2106: http://www.urheberrecht.org/news/2106/
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