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11.07.2012; 12:35 Uhr
EU-Kommission: Neue EU-Richtlinie soll Verwertungsgesellschaften strenger regulieren
Mindeststandards für Verwerter und Vereinfachung multi-territorialer Lizenzierung von Online-Musik

Die EU-Kommission will die transnationale Lizenzierung von Musik vereinfachen und so die Schaffung eines EU-Binnenmarkts für Online-Musik vorantreiben. Da nicht alle Verwertungsgesellschaften den Anforderungen eines Online-Musikmarkts gerecht würden, wie EU-Kommissar Michel Barnier in seiner heutigen Pressemitteilung erklärte, seien Maßnahmen zur Modernisierung sowie zur Verbesserung der Transparenz und Effizienz der Verwertungsgesellschaften zu ergreifen. Der heute offiziell vorgestellte Richtlinien-Vorschlag (pdf-Datei) soll »die Standards für Governance und Transparenz der Verwertungsgesellschaften verbessern, damit Rechteinhaber mehr Kontrolle über sie ausüben können«. Es solle sichergestellt, »dass Urheber schneller für ihre Arbeit entschädigt werden und die Verwertungsgesellschaften mit vollständiger Transparenz arbeiten«, so Barnier.

Die vorgestellten Regelungen sehen eine bessere Kontrolle der Verwertungsgesellschaften durch ein direktes Mitspracherecht der Rechteinhaber bei der Verwaltung ihrer Rechte vor. Durch eine erhöhte Transparenz sollen »schlechte Investmentscheidungen« verhindert und die Auszahlung der Tantiemen beschleunigt werden. Unabhängige Aufsichtsgremien, detaillierte Berichte über die Erlösquellen und die Verwendung der Mittel sowie Auszahlungsfristen sollen dazu beitragen, die neuen EU-Vorschriften zu Transparenz und Mitgliederbeteiligung zu erfüllen.

Der zweite große Regelungskomplex betrifft die Frage der gebietsübergreifenden Online-Lizenzierung. Bis heute hätten nur wenige Online-Musikdienste europaweite Angebote. Barnier sieht das Problem insbesondere darin, dass es keine Organisation gebe, die Urheber europaweit vertrete. Vielmehr müssten in jedem der 27 Mitgliedstaaten eigene Verträge mit Verwertungsgesellschaften verhandelt werden. Ein neues, komplexes Regelwerk soll dies ändern.

Die EU-Kommission schlägt in dem nun vorgelegten Richtlinien-Vorschlag vor, dass Verwertungsgesellschaften gesetzlich verpflichtet werden, die von ihnen vertretenen Rechte zur Online-Nutzung freizugeben. Hierzu müssen die Verwertungsgesellschaften eine fernabrufbare, elektronische Datenbank bereitstellen, in der sie ihr Online-Repertoire nachprüfbar bereithalten. Für die EU-weite Lizenzierung stehen den Verwertungsgesellschaften mehrere Methoden zur Auswahl: Wie »Spiegel Online« meldet, könnten sie nach der neuen EU-Richtlinie a) ihre Rechte selbst EU-weit oder in einzelnen Mitgliedstaaten anbieten, b) Dritte mit der Abwicklung und Abrechnung der Lizenzen in anderen EU-Staaten beauftragen, c) ihr Repertoire von anderen Verwertungsgesellschaften in der EU anbieten lassen und d) Gemeinschaftsunternehmen mit anderen Verwertungsgesellschaften gründen, die das gemeinsame Repertoire EU-weit oder in einzelnen Mitgliedtsaaten anbieten. Wenn eine Gesellschaft keine der genannten Methoden nutzt, soll es dem Urheber freistehen, sich bei der EU-weiten Online-Nutzung von einer anderen Gesellschaften vertreten zu lassen. Mit dieser den Rechteinhabern eingeräumten Möglichkeit, trägen Verwertungsgesellschaften die Online-Rechte zu entziehen und sich unter verschiedenen Verwertungsgesellschaften die für ihre individuellen Belange effizienteste auszuwählen, soll der Wettbewerb angeregt werden.

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