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06.11.2013; 17:54 Uhr
EU: Einigung auf Richtlinienentwurf für Online-Musik-Lizenzierung
Gesetzgebungsverfahren soll bis Anfang 2014 abgeschlossen sein

Vertreter des EU-Parlaments und des Ministerrats haben sich am Montag auf einen Kompromiss zur Vereinfachung der transnationalen Lizenzierung von Musik geeinigt (vgl. Meldung vom 11. Juli 2012). »Die Richtlinie wird die Interessen der Kreativen in Europa effektiv schützen und es Endnutzern ermöglichen, europaweit Zugang zu geschützten Werken zu erhalten«, erklärt die Parlamentsberichterstatterin Marielle Gallo.

Diensteanbieter müssen demnach nicht mehr mit Verwertungsgesellschaften in jedem einzelnen Mitgliedsstaat über die Nutzung deren Repertoires spezielle Vereinbarungen treffen, heißt es in der Pressemitteilung des EU-Parlaments, sondern könnten die Lizenzen von einer geringen Anzahl europaweit agierender Lizenzierungsstellen erhalten. Damit der Zugang auch zu weniger populären Stücken gefördert wird, haben sich die Verhandlungsführer darauf verständigt, dass die Verwertungsgesellschaften all ihre Repertoires zu gleichen Bedingungen lizenzieren müssen.  

Ein weiterer wichtiger Punkt in der Verhandlung war, dass Tantiemen aus den Einnahmen schnellstmöglich an die Urheber fließen müssen. Die neue Regelung sieht nun eine Ausschüttungsfrist von maximal neun Monaten nach Abschluss des Finanzjahres, in dem der Anbieter Musikrechte verkauft hat, vor. Die Abgeordneten setzen sich zudem dafür ein, dass Urheber eine bessere Kontrolle über das Management ihrer Rechte erhalten. Die Urheber sollen sich frei für eine Verwertungsgesellschaft entscheiden und sich einfacher an Entscheidungsprozessen beteiligen können. Zudem wird es Rechteinhabern ausdrücklich zugestanden, Lizenzen für nicht-kommerzielle Nutzungen erteilen zu dürfen.  

Der aktuelle Entwurf bedarf u.a. noch der Zustimmung der Plenarversammlung des EU-Parlaments. Bis Februar 2014 soll das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen sein.

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