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04.02.2014; 16:05 Uhr
EU-Parlament verabschiedet Richtlinie zur vereinfachten Online-Musik-Lizenzierung
Gema: »Verabschiedung der EU-Richtlinie ist ein wichtiger Meilenstein«

Heute hat das EU-Parlament mit 640 Stimmen bei 18 Gegenstimmen und 22 Enthaltungen die EU-Richtlinie über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt (»Directive in collective rights management and multi-terrotorial licensing of musical works for online use«) verabschiedet (vgl. Meldung vom 27. November 2013 und Meldung vom 6. November 2013).

»Die Richtlinie soll die Interessen europäischer Künstler schützen und den Zugriff der Internetnutzer auf urheberrechtlich geschützte Inhalte in ganz Europa ermöglichen«, so die Berichterstatterin Marielle Gallo. Sie sei ein deutliches Signal dafür, dass Urheberrechte leicht auf das Internet übertragen werden können. »Wir brauchen mehr europäische Erfolgsstories in der digitalen Wirtschaft«, betont Gallo. Das nächste »iTunes« müsse aus Europa stammen, fügte sie laut »EPP Group« hinzu. EU-Kommissar Michel Barnier zeigt sich ebenso zufrieden mit dem Endergebnis des heute verabschiedeten Richtlinien-Texts. Explizit lobt er auch die effiziente und konstruktive inter-institutionelle Arbeit. 

Auch die Gema begrüßt die neuen Vorschriften für Online-Musikrechte. Die vom EU-Parlament auf den Weg gebrachte Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung sei ein wichtiger Erfolg für die Urheber, erklärt der Vorstandsvorsitzende der Gema, Dr. Harald Heker. »Damit ist ein wesentlicher Schritt getan, um europaweit einheitliche Standards für Verwertungsgesellschaften zu schaffen und  die grenzüberschreitende Lizenzierung von Urheberrechten in Europa zu erleichtern«.

Dokumente:

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[IUM/ct]

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