Institut für Urheber- und Medienrecht

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12.05.2004; 17:29 Uhr
FDP-Gesetzentwurf: Regelung der Betätigung von Parteien auf dem Mediensektor
Parteiengesetz soll Beteiligung an meinungsbildenden Presseunternehmen verbieten

Die FDP-Fraktion hat einen Entwurf zur Änderung des »Parteiengesetzes« (BT-Drs. 15/3097) in den Bundestag eingebracht, der die Betätigung von Parteien auf dem Mediensektor regulieren soll.

Die Beteiligung von Parteien an Rundfunkunternehmen und meinungsbildenden Presseunternehmen soll in Zukunft unzulässig sein. Lediglich an Unternehmen, die erkennbar für die politische Arbeit von Parteien eingesetzt werden oder die ausschließlich der Mitgliederinformation dienen, soll eine Beteiligung möglich bleiben. Für bereits bestehende Beteiligungen von Parteien auf dem Mediensektor sollen Übergangsfristen gelten.

Begründet wird der Entwurf mit der Unabhängigkeit der Medien, die eine Trennung der Ausübung politischer Macht von der kritischen Bewertung des politischen Geschehens durch die Medien fordere. Die im »Parteiengesetz« bereits enthaltene Offenlegungspflicht für Besitzanteile von Parteien an Medien reiche nicht aus, da für den Leser nicht erkennbar sei, zu welchem Anteil das Medium einer Partei gehöre. Es mangele an der nötigen Transparenz. So sei die SPD direkt oder indirekt an 14 Verlagen und 27 Hörfunkstationen beteiligt. Die Auflage der Tageszeitungen, an denen die SPD beteiligt sei, betrage mehr als zwei Millionen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/tc]

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