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17.12.2004; 14:35 Uhr
DJV begrüßt Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes
Journalisten sehen allerdings noch Nachbesserungsbedarf bei den Ausnahmeregelungen
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) verspricht sich von dem am Freitag in erster Lesung im Bundestag debattierten Entwurf zum Informationsfreiheitsgesetz der rot-grünen Regierungsfraktionen bessere Recherchemöglichkeiten. Laut eigener Pressemitteilung vom 17.12.2004 sieht der Verband in dem neuen Gesetz eine Verstärkung staatlicher Informationspflichten gegenüber den Bürgern. Allerdings, so Volker Hummel, stellvertretender Bundesvorsitzender des DJV, lese sich der Entwurf stellenweise wie ein »Informationsfreiheitsverhinderungsgesetz«. Nach dem Entwurf soll jedermann das Recht erhalten, Unterlagen von Bundesbehörden einzusehen, soweit dem keine besonderen Geheimhaltungsgründe entgegenstehen. Ausgenommen sollen demnach die Landesverteidigung, der Kernbereich der Geheimdienste sowie die Finanzverwaltung sein. Der bisher geltende Grundsatz der Amtsverschwiegenheit würde damit weitgehend aufgegeben. Die Geheimhaltung von Verwaltungsvorgängen würde von der Regel zur begründungsbedürftigen Ausnahme. Diese Umkehrung bezeichneten Journalisten in der Vergangenheit vielfach als überfällig, weil sie bei der Recherche immer wieder von Behördenvertretern abgeblockt würden. Jedoch beklagt Dr. Manfred Redelfs von der Journalistenorganisation Netzwerk die Ausnahmeregelungen als zu weit gefasst. Der Grundsatz der Transparenz werde dadurch teilweise wieder ausgehebelt, vor allem bei den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. »Wir hoffen, dass diese Bremse, die auf massive Intervention des Wirtschaftsministeriums und des Bundesverbandes der Deutschen Industrie eingebaut wurde, im Zuge der parlamentarischen Beratungen wieder gelöst wird«, so Redelfs. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2113: http://www.urheberrecht.org/news/2113/
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