Institut für Urheber- und Medienrecht

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13.01.2004; 16:18 Uhr
»Bild« durfte Nacktfoto eines Jugendlichen nicht veröffentlichen
17-Jähriger erhält 5.000 Euro Schadensersatz

Die Boulevard-Zeitung »Bild« hat durch die unerlaubte Veröffentlichung eines Nacktfotos eines Jugendlichen dessen Persönlichkeitsrecht verletzt. Dies entschied das Landgericht München I laut eines Berichts der dpa vom 13.1.2004 in einem am selben Tag veröffentlichten Urteil. Im Fall hatte sich der 17-Jährige mit der Einwilligung seines Vaters als Model für eine Foto-Love-Story der Jugendzeitschrift »Bravo« zur Verfügung gestellt. Das hierbei entstandene Nacktfoto veröffentlichte die »Bild«-Zeitung wenige Monate später ohne die Einwilligung des Jungen und seines Erziehungsberechtigten in einem Beitrag mit dem Titel »Schamlose Aufklärung«. Hierauf verklagte der Abgebildete die Zeitung.

Nach Ansicht des Gerichts stellt die Veröffentlichung des Nacktfotos eine schwere Persönlichkeitsverletzung dar. Die Zustimmung zu einer Veröffentlichung in der »Bravo« erfasse nicht auch einen Abdruck in der »Bild«-Zeitung. Letztere habe eine wesentlich höhere Auflage und eine andere Leserschaft. Zudem habe man das Foto in einen anderen Kontext gestellt. Das Blatt könne sich auch nicht auf die Wissenschaftlichkeit seines Beitrags berufen. Eine ernsthafte methodische Suche nach Erkenntnissen könne in den Texten nicht erkannt werden. Die Erkennbarkeit des Jugendlichen sei für die Darstellung des Themas jedenfalls nicht erforderlich gewesen. Allerdings sprachen die Richter dem Kläger statt der geforderten 15.000 Euro nur 5.000 Euro zu, da sich er und sein Erziehungsberechtigter überhaupt mit der Veröffentlichung von Nacktfotos einverstanden erklärt hätten.

Institutionen:

[IUM/kr]

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