Institut für Urheber- und Medienrecht

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02.08.2006; 13:02 Uhr
VPRT fordert Masterplan für digitales Radio
»Bei Zuweisung von Übertraungskapazitäten Vorrang von Hörfunk-Sendern vor Plattformbetreibern«

Mit Blick auf die neuen digitalen Übertragungswege fordern die im Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) zusammengeschlossenen privaten Radios einen »Masterplan Radio«, der die Bestands- und Entwicklungschancen des Radios absichern soll. In seinem am 2.8.2006 vorgestellten Positionspapier wies der VPRT darauf hin, dass insbesondere der terrestrische Radiomarkt von Engpässen bei den Übertragungskapazitäten gekennzeichnet sei. Dieser soll daher weiter einer Regulierung unterworfen sein, vor allem aber eine Versteigerung von und der Handel mit Rundfunkfrequenzen solle unterbleiben, um so Meinungs-, Angebots- und Anbietervielfalt sicherzustellen.

Zu diesem Zweck müssten auch alle verfügbaren neuen Übertragungswege einschließlich DMB (Digital Multimedia Broadcasting) und DVB-H (Digital Video Broadcast-Handheld) auch für das Radio zur Verfügung gestellt und um die Nutzungsmöglichkeit für Mehrwertdienste wie visuelle Streams ergänzt werden. Vor einer verfrühten Festlegung auf einen der beiden Standards warnte der VPRT, vielmehr soll dies dem Hörer vorbehalten sein: »Letztlich entscheidet dieser über die Akzeptanz der Wege und Angebote«. Schließlich dringen die privaten Radioanbieter darauf, dass die Landesmedienanstalten vornehmlich Hörfunk-Sendern Lizenzen erteilen und so Übertragungskapazitäten zuweisen. »Es ist zu verhindern, dass Plattformbetreiber zu 'Gatekeepern' bei der Belegung der knappen verfügbaren Frequenzen mit Programmen und Angeboten werden«, so eine Aussage des Positionspapiers. Ebenso sei ein diskriminierungsfreier Zugang zu Plattformen sicherzustellen.

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[IUM/hl]

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