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03.11.2005; 19:01 Uhr
Beck fordert Reform der Aufsicht bei ARD und ZDF
Vorsitzender der Rundfunkkommission stellt Fünf-Punkte Plan vor
In Reaktion auf die Verstöße gegen das Schleichwerbungsverbot bei der ARD hat der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) eine Reform der Aufsicht gefordert. In einem von der Mainzer Staatskanzlei verbreiteten Interview stellte Beck, der auch Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder ist, einen Fünf-Punkte Plan vor. Danach sollen erstens die Aufgaben der Gremien klarer beschrieben werden, »damit diese ihre zentrale Wächterfunktion wahrnehmen können«. Zweitens fordert Beck, in Werbung, Sponsoring und Product Placement zukünftig stichprobenartige Kontrollen durchzuführen, wobei unabhängige Institute hinzugezogen werden könnten. Die bei den ARD-Anstalten inzwischen eingerichteten Task-Forces und die neue Clearingstelle gingen »in die richtige Richtung«. Um eine bessere Kontrolle des bundesweit ausgestrahlten ARD-Angebots zu ermöglichen, sieht der Plan drittens vor, dass im Turnus des Wechsels des ARD-Vorsitzes die Organe der jeweils federführenden ARD-Anstalt die vollständige Verantwortung für alle ARD-Gemeinschaftsprogramme übernehmen. Weiter sollen viertens Doppeltätigkeiten, beispielsweise die Mitgliedschaft in einem Rundfunkgremium und die Tätigkeit als Aufsichtsrat von Tochterunternehmen, verhindert werden. Als fünften und letzten Punkt fordert der Ministerpräsident eine Ausweitung der Auskunftsrechte der Rundfunkgremien. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2429: http://www.urheberrecht.org/news/2429/
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