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18.12.2014; 22:29 Uhr
Entscheidung des BVerwG zu regionaler Werbung in der Kritik
Verleger und Vertreter regionaler Radio- und Sendeunternehmen fordern als Konsequenz eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrags

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) kritisiert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 17. Dezember 2014, wonach ProSieben zur Schaltung regionaler Werbefenster berechtigt ist, scharf. Einer Pressemitteilung des BDZV vom 18. Dezember 2014 zufolge ist die Entscheidung für die Verleger in keiner Weise nachvollziehbar. 

Wie aus der Pressemitteilung des BVerwG zu der in der Kritik stehenden Entscheidung hervorgeht, sind nach Ansicht der Richter Gegenstand des rundfunkrechtlichen Lizenzierungserfordernisses nur die redaktionellen Programminhalte, nicht die Werbung. Hinsichtlich des »ob« und »wie« der Werbung sei der Veranstalter frei, solange er die werberechtlichen Bestimmungen einhalte. Diese enthielten im Falle des Rundfunkstaatsvertrags keine einschränkenden Vorgaben zum Verbreitungsgebiet von Werbespots. (vgl. Meldung vom 17. Dezember 2014). Diese Meinung teilen die Verleger nicht. »Bisher wurde Fernsehwerbung rechtlich immer als Teil des Programms betrachtet«, wird ein Sprecher des BDZV in der Pressemitteilung des Verbands zitiert. Die Tatsache, dass ein ausdrückliches Verbot regionaler Werbung für bundesweit empfangbare TV-Anbieter nicht existiere, liege nur daran, dass diese ihre Werbung bisher nicht regional auseinander schalten konnten. »Wenn das Bundesverwaltungsgericht nun das Fehlen eines solchen Verbots zur Grundlage seiner Entscheidung macht, müssen die Länder den Rundfunkstaatsvertrag eben entsprechend überarbeiten.«

Die Verleger befürchten nun ein Eingreifen von ProSieben in die regionalen Werbemärkte. Den regionalen Medien werde damit ein Teil ihrer Finanzierungsgrundlage entzogen werden, ohne dass ProSieben selbst dabei im redaktionellen Programm einen Beitrag zur regionalen Meinungsvielfalt leistet. »Wir setzen darauf, dass die Bundesländer rasch die richtigen Maßnahmen treffen, um diese Gefährdung der regionalen Pressevielfalt zu verhindern«.

Auch Felix Kovac, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR), fordert ein Handeln des Gesetzgebers in einer Pressemitteilung vom 18. Dezember 2014. Er verweist hierbei auf den bisher geltenden medienpolitischen Konsens, wonach regionale Werbung die regionalen Inhalte finanzieren solle. Wenn das BVerwG dies im Text des Rundfunkstaatsvertrags vermisse, dann müssten die Länder diesen Konsens nun umgehend hineinschreiben. Wie auch der BDZV sieht die APR in der Entscheidung eine existentielle Bedrohung regionaler Anbieter und damit die »Verkürzung der Meinungsvielfalt in den betroffenen Regionen«. Die APR vertritt 250 Mitglieder, darunter lokale und regionale Radio- und TV-Sender.

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