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09.06.2006; 11:51 Uhr
Grundverschlüsselung: LMS strebt einvernehmliche Lösung an
Landesmedienanstalt will Verbraucherrechte bei Satellitenbgebühr gewahrt wissen

Der Medienrat der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) nimmt eine mögliche Satelliten-Grundverschlüsselung weiterhin kritisch zur Kenntnis, sieht aber keine rechtliche Handhabe, die Verschlüsselungspläne für bisher frei empfangbares digitales Satellitenfernsehen des Satellitenbetreibers SES Astra zu verhindern. »Es gibt kein Grundrecht auf frei empfangbares und kostenloses privates Fernsehen«, so Gerd Bauer, Direktor der LMS. Dies stellte der Medienrat laut einer Meldung der »Radiowoche« vom 8.6.2006 in seiner Sitzung vom 7.6.2006 fest. Nach Ansicht des Vorsitzenden des Gremiums, Stephan Ory, sei es aus wirtschaftlicher Sicht verständlich, wenn Radio- und TV-Anbieter die Nutzer durch Erhebung einer monatlichen Gebühr an den Verbreitungskosten beteiligen wollen. »Die Anbieter senden ihre Programme nicht mehr wie früher über ein Signal, sondern über unterschiedliche Übertragungswege an den Nutzer«, sagte Ory.

Mit ihrer Resolution sucht die LMS eine Position jenseits einer Frontalopposition, mahnt aber zugleich eine verbraucherfreundliche Ausgestaltung an, wenn die Grundverschlüsselung eingeführt werden soll. So dürfe es nicht mehr als einen Decoder für den Empfang von Rundfunkprgrammen geben, darüber hinaus soll kein Programm gegen den Willen der Veranstalter verschlüsselt werden dürfen.

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[IUM/hl]

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