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07.09.2007; 10:42 Uhr
Landesmedienanstalten nehmen Beratungs- und Sexangebote via Satellit ins Visier
Europäische Koordination und Zusammenarbeit mit Anbietern geplant

Für eine bessere europäische Zusammenarbeit der nationalen Medienanstalten bei der Aufsicht über Sexangebote im digitalen Satelliten-TV spricht sich die Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten aus und kündigte zugleich eine enge Abstimmung mit der Kommission Jugendmedienschutz (KJM) sowie mit der European Platform of Regulatory Authorities (EPRA) an. Anlass für diesen Vorstoß sind die fast 60 in- und ausländischen Veranstalter, die auf »Astra digital« bis zu 24 Stunden täglich Sexprogramme ausstrahlten, in Deutschland aber nicht registriert sind. Man müsse daher davon ausgehen, dass die Anbieter über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Zulassung aus einem anderen EU-Land verfügten, so der Vorsitzende der GSPWM, Norbert Schneider am 6.9.2007. Jedoch würden Pornografie bzw. Softerotik leider länderspezifisch unterschiedlich bewertet, weshalb nach deutschem Medienrecht einige dieser Angebote offensichtlich gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen würden.

Mit Blick auf die vom Bundesfamilienministerium für Hörfunk- und Fernsehsender vorproduzierten Beiträge über das Erziehungsgeld (siehe Meldung vom 29.8.2007) wies Schneider auf die journalistische Verantwortung der Redaktionen hin, keine verbotene Schleichwerbung und politische Werbung im eigenen Programm einzubinden. Ein solches Vorgehen könne auch nicht mit der dünnen Personaldecke bei einigen Sendern gerechtfertigt werden. Als Ergebnis der im Juni eingerichteten Arbeitsgruppe zu Beratungsangeboten im Fernsehen sollen Gespräche mit den Anbietern geführt werden, um so Selbstverpflichtungen zu erreichen. Verstöße gegen das Medienrecht seien zwar kaum nachweisbar, gleichwohl trügen die Veranstalter angesichts oft schwieriger Inhalte der TV-Beratung ein große Verantwortung. Als Beispiel nannte Schneider den Schutz von Zuschauern vor hohen Telefonrechnungen, wenn diese wiederholt Beratung im Fernsehen in Anspruch nehmen.

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