mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
29.10.2007; 12:30 Uhr
GSDZ: Diskriminierung von RTL II bei Satelliten-Set-Top-Box
Software-Update führt zu schwerwiegenden Nachteilen bei der Auffindbarkeit in Senderliste

Einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot durch den Set-Top-Boxen-Hersteller TechniSat zu Lasten des Programmveranstalters RTL II hat die Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang der Landesmedienanstalten (GSDZ) festgestellt. Die Beschwerde von RTL II bei der GSDZ richtete sich gegen ein Software-Update des Herstellers bei seinen digitalen Satelliten-Boxen, durch das der Programmveranstalter von Platz 6 auf Platz 23 zurückgesetzt wurde, während der von TechniSat selbst produzierte Mediendienst »TechniTipp TV« den frei werdenden Platz 6 erhielt. Ein Einigungsverfahren zwischen RTL II und TechniSat soll nun durch die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz eingeleitet werden.

Nach Ansicht der GSDZ folgte diese Sortierung der Senderlisten keinen nachvollziehbaren und einheitlichen Kriterien, weshalb sie einen Verstoß gegen § 53 RStV annahm. Diese Regelung untersagt zur Sicherung der Medien- und Anbietervielfalt den Anbietern von Navigatoren und Programmführern, Programme unbillig zu behindern oder ohne sachlich gerechtfertigten Grund ungleich zu behandeln. Da die Senderliste der Set-Top-Boxen nach Ansicht der GSDZ ein zentrales Instrument der Programmnavigation darstelle, würden sich für RTL II durch die Verschiebung erhebliche Nachteile bei der Auffindbarkeit des Programms ergeben, zumal TechniSat mit seinen Satelliten-Boxen einen Marktanteil von deutlich mehr als einem Drittel besetze.

Diesen Umständen maß die GSDZ mehr Gewicht bei als den Argumenten des Boxen-Herstellers, der darauf hinwies, dass der Nutzer das Software-Update erst durch eine Bestätigung aktivieren musste und er darüber hinaus die Änderung auch rückgängig machen konnte bzw. eine eigene Favoritenlisten anlegen kann. Laut der GSDZ hätten Tests jedoch ergeben, dass der Nutzer bestätigen musste, ohne zuvor zu wissen, welche Veränderungen er im Navigator seiner Box damit auslöste.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3195:

https://www.urheberrecht.org/news/3195/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.