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11.02.2011; 13:42 Uhr
LG Bochum bestätigt urheberrechtliche Ansprüche bei Verletzung von Open Source-Lizenzen
Beklagter offenbarte weder Lizenztext noch Sourcecode

Das LG Bochum hat nach Berichten des Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software dem Entwickler einer Open Source-Software einen Auskunftsanspruch wegen Verletzung der »GNU Lesser General Public License (LGPL)« zugesprochen. Die Software »FreeadhocUDF«, die unter einer »LGPL«-Lizenz steht, wurde vom Beklagten für das ZDF-Programm »WISO Mein Büro 2009« verwendet. Die Entscheidung über den ebenfalls geltend gemachten Schadensersatzanspruch steht noch aus. Im konkreten Fall hatte der Beklagte lizenzwidrig weder den Lizenztext der »LGPL«, noch den Sourcecode der Software zur Verfügung gestellt. Nach Einschätzung des ifrOSS ist die Berechnung des Schadensersatzes schwierig, weil die Klägerin das Programm »FreeadhocUDF« nicht alleine entwickelt habe und daher ihr Anteil an der Software als Bearbeiterin erst ermittelt werden müsse. Vor dem LG Bochum haben bereits das LG München I, das LG Berlin (vgl. Link in der ifrOSS-Meldung) und das LG Frankfurt am Main den Verstoß gegen Open Source-Lizenzen als Urheberrechtsverletzung eingeordnet.

 

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