LG Bochum bestätigt urheberrechtliche Ansprüche bei Verletzung von Open Source-Lizenzen
Das LG Bochum hat nach Berichten des Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software dem Entwickler einer Open Source-Software einen Auskunftsanspruch wegen Verletzung der »GNU Lesser General Public License (LGPL)« zugesprochen. Die Software »FreeadhocUDF«, die unter einer »LGPL«-Lizenz steht, wurde vom Beklagten für das ZDF-Programm »WISO Mein Büro 2009« verwendet. Die Entscheidung über den ebenfalls geltend gemachten Schadensersatzanspruch steht noch aus. Im konkreten Fall hatte der Beklagte lizenzwidrig weder den Lizenztext der »LGPL«, noch den Sourcecode der Software zur Verfügung gestellt. Nach Einschätzung des ifrOSS ist die Berechnung des Schadensersatzes schwierig, weil die Klägerin das Programm »FreeadhocUDF« nicht alleine entwickelt habe und daher ihr Anteil an der Software als Bearbeiterin erst ermittelt werden müsse. Vor dem LG Bochum haben bereits das LG München I, das LG Berlin (vgl. Link in der ifrOSS-Meldung) und das LG Frankfurt am Main den Verstoß gegen Open Source-Lizenzen als Urheberrechtsverletzung eingeordnet.
Dokumente:
- Meldung des ifrOSS vom 10. Februar 2011
- GNU Lesser General Public License
- Urteil des LG München I vom 19. Mai 2004, Az. 21 O 6123/04, ZUM 2004, 861 (Volltext bei Beck Online)
- Urteil des LG Frankfurt am Main vom 6. September 2006, Az. 2-6 O 224/06, ZUM-RD 2006, 525 (Volltext bei Beck Online)
Institutionen:
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