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14.03.2013; 18:26 Uhr
Zahlung von 15.000,- Euro für Nutzung einer »LGPL«-Lizenz
Rechtsstreit über Höhe des Schadensersatzes für Verletzung einer »LGPL«-Lizenz endet mit Vergleich

Wie Heise Online berichtet muss der Entwickler des ZDF-Programms »WISO Mein Büro 2009« 15.000,- Euro wegen der Verletzung einer »GNU Lesser General Public License« (LGPL) der adhoc dataservice GmbH zahlen. Er hatte trotz der Verwendung der Software »FreeadhocUDF«, die unter einer »LGPL«-Lizenz steht, lizenzwidrig weder den Lizenztext der »LGPL« noch den Sourcecode der Software zur Verfügung gestellt. Bereits im Januar 2011 hatte das LG Bochum dem Entwickler der Open Source-Software einen Auskunftsanspruch wegen Verletzung der »LGPL«-Lizenz zugesprochen (vgl. Meldung vom 11. Februar 2011 sowie den Beschluss vom 20. Januar 2011, Az.: 8 O 293/09, ZUM-RD 2011, 621 - Volltext bei Beck-Online). Die Entscheidung über den ebenfalls geltend gemachten Schadensersatzanspruch stand noch aus und wurde nun im Wege des Vergleichs geregelt. 

Vor dem LG Bochum haben bereits das LG München I (Urteil vom 19. Mai 2004, Az. 21 O 6123/04, ZUM 2004, 861 - Volltext bei Beck Online), das LG Berlin (Beschluss vom 21. Februar 2006, Az.: 16 O 134/06 - Volltext über ifrOSS) und das LG Frankfurt am Main (Urteil vom 6. September 2006, Az. 2-6 O 224/06, ZUM-RD 2006, 525 - Volltext bei Beck Online) den Verstoß gegen Open Source-Lizenzen als Urheberrechtsverletzung eingeordnet.

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