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10.06.2014; 10:48 Uhr
OLG Hamm: Einschränkung der Nutzungsrechte an eBooks zulässig
Keine Erschöpfung beim Online-Vertrieb von Audio-Dateien

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 15. Mai 2014 entschieden, dass Nutzungsrechte an eBooks und digitalen Hörbüchern durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eingeschänkt werden können (Az.: 22 U 60/13 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Damit bestätigte das OLG Hamm die in erster Instanz ergangene Entscheidung, wonach der Weiterverkauf von »gebrauchten« eBooks und Hörbüchern ohne Zustimmung des Rechtsinhabers als unzulässig eingestuft wurde (vgl. Meldung 22. April 2013).

Der Sachverhalt betraf zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internetportals, die den Kunden u.a. untersagten, die von ihnen heruntergeladenen Inhalte weiterzuverkaufen. Hiergegen hat die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. geklagt.

Entsprechend den Ausführungen des LG Bielefeld (Az.: 4 O 191/11; ZUM 2013, 688 - Volltext bei Beck Online) urteilte auch das OLG Hamm, dass digitale Downloads wie Audio-Dateien keiner Erschöpfung unterliegen. Sie würden nicht im juristischen Sinne verbreitet, es liege vielmehr ein öffentliches Zugänglichmachen vor. Daher sei die streitgegenständliche vertraglich vorgesehene Nutzungseinschränkung zulässig.

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[IUM/ct]

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