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26.04.2005; 17:20 Uhr
Premiere siegt gegen Softwareunternehmen
TCU darf keine Technologien anbieten, die die Verbreitung dekodierter Programme übers Internet ermöglichen
Das Koblenzer Unternehmen TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) darf die Software namens »Byte Tornado« nicht verbreiten. Dies entschied das Landgericht Hamburg (LG) am 26.4.2005 und bestätigte damit eine einstweilige Verfügung, die Premiere gegen das Softwareunternehmen erwirkt hatte. Die Entscheidung ist einer Pressemitteilung von »Beck-online« vom selben Tag allerdings vorläufig, da sich beide Parteien seit Februar 2005 in Hamburg auch im Hauptsacheverfahren gegenüberstehen. Der Pay-TV-Sender möchte verhindern, dass die TV-Tauschbörse Cybertelly, die auf »Byte Tornado« basiert, an den Start geht. »Byte Tornado« ermöglicht Downloadraten von 600 kBit/s, so dass TV-Sendungen in Echtzeit getauscht werden können. Premiere befürchtet eine Verbreitung seiner kostenpflichtigen Programme nach der Dekodierung im PC übers Internet. Der Bezahlsender wirft dem Koblenzer Unternehmen vor, mit der Nutzung der Software für den illegalen Empfang von Premiere geworben zu haben. TCU müsse eine rechtswidrige Nutzungsmöglichkeit ihrer Technologie ausschließen. Das beklagte Unternehmen sieht keine technische Möglichkeit, etwas einzubauen, das den Empfang von Pay-TV verhindere. Die Richter folgten der Argumentation des Fernsehsenders. TCU dürfe auf Grund des Urheberrechts keine Technologie anbieten, die den kostenlosen Empfang von Premiere per Internet ermögliche. Außerdem sei es TCU untersagt, mit der Chance auf »kostenloses Pay-TV« für die Software zu werben. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2245: http://www.urheberrecht.org/news/2245/
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