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09.05.2005; 17:15 Uhr
Haftstrafe für Mitglieder der Softwarepirateriegruppe »DrinkorDie«
Vier Männer erhielten in Großbritannien bis zu 30 Monate Freiheitsstrafe
Wie die Business Software Alliance (BSA) in einer Pressemitteilung vom 9.5.2005 meldet, sind in Großbritannien vier Mitglieder der Software-Piraten-Gruppe »DrinkorDie« zu Haftstrafen von bis zu 30 Monaten verurteilt worden. Die Angehörigen des international aktiven Raubkopiererrings waren in fünf Ländern aktiv und wurden wegen Betrugs angeklagt. Es handelt sich um Vorstandsmitglieder, Universitäts-Administratoren und IT-Manager. Der Piratenring, der durch die Zusammenarbeit mehrerer internationaler Strafverfolgungsbehören im Jahr 2001 und 2002 zerschlagen worden war, zeichnete sich durch ein besonderes hierarchisches System aus. Angaben der BSA zufolge waren zur Beschaffung und Verbreitung der Software vier verschiedene Typen von Helfern eingeteilt: »Supplier«, die oftmals im Berufsleben als IT-Fachkräfte arbeiteten, besorgten die Software, die sie in Folge an die »Cracker« weiter reichten, damit diese die Kopierschutzmechanismen entfernen konnten. Darauf mussten »Tester« die Funktionstüchtigkeit der Waren überprüfen. Schließlich stellten »Packer« die Waren auf passwortgeschützte Server zum Download für die Kundschaft der Gruppe. Laut BSA entstehen der Softwareindustrie in Deutschland 1,7 Milliarden Euro Schaden durch den Anteil unlizenzierter Programme, der bei 30 Prozent liegt (2003). Für Westeuropa liegt die Rate bei 37 Prozent, der Schaden bei 9,6 Mrd. Euro. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2256: http://www.urheberrecht.org/news/2256/
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