mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
06.02.2009; 14:57 Uhr
Landesmedienanstalten kündigen Verfahren gegen Call-In-Formate an
Veranstalter müssen Vorgaben der Gewinnspielsatzung umsetzen

Kurz vor Inkrafttreten der rundfunkrechtlichen Satzung zu Gewinnspielen und Gewinnspielsendungen im Hörfunk und Fernsehen (vgl. Meldung vom 22. Dezember 2008) übt der Beauftragte für Programm und Werbung der Landesmedienanstalten, Norbert Schneider, Kritik den Spielabläufen der sog. Call-In-Formate. Diese seien trotz mehrfacher Aufforderungen weiterhin intransparent, wie Schneider einer Pressemitteilung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) zufolge anlässlich einer Sitzung am 4. Februar 2009 betonte. So habe man über 30 Verstöße gegen die bislang freiwilligen Vereinbarungen zwischen den privaten TV-Veranstaltern festgestellt. Gleichzeitig kündigte er ein strengeres Vorgehen etwa durch medienrechtliche Verfahren an.

Dabei helfe die neue Rechtslage, wie der Vorsitzende der ZAK, Thomas Langheinrich erklärte. Bei Nichtumsetzung der Vorgaben der Gewinnspielsatzung drohen dem Veranstalter neben einer veröffentlichungspflichtigen Beanstandung des Programms und einer Verhängung von Bußgeldern bei dauerhaften Verstößen auch Konsequenzen für die Sendelizenz.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3537:

https://www.urheberrecht.org/news/3537/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.