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15.06.2007; 10:20 Uhr
Regulierung neuer Märkte: Brüssel will noch im Juni Klage erheben
Reding will Vereinbakeit von TKG-Novelle mit EU-Recht von EuGH überprüfen lassen
Im Streit um die »Regulierungsferien« im deutschen Telekommunikationsrecht scheint Brüssel seine wiederholt angekündigte Drohung wahrmachen zu wollen. Wie »Digitalfernsehen.de« am 13.6.2007 meldet, will die EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft und für Medien, Viviane Reding, noch im Juni Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Bundesrepublik Deutschland einreichen. Ihrer Ansicht nach verstößt die mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes in § 9 a TKG eingeführte zeitlich begrenzte Freistellung »neuer Märkte« von der Regulierung gegen EU-Wettbewerbsregeln, da damit das VDSL-Glasfasernetz der Deutschen Telekom AG vom Wettbewerb ausgenommen werde, so die Wettbewerbsposition der Mitbewerber gefährde und neuen Wettbewerbern den Zugang zum deutschen Markt wesentlich erschwere. Dabei lässt sich Reding auch nicht von der jüngsten Vorlage einer Regulierungsverfügung der Bundesnetzagentur (BNetzA) überzeugen, zeigte sich hiervon jedoch positiv überrascht. Darin sieht die BNetzA vor, die Telekom dazu zu verpflichten, ihren Mitwettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung ihres Glasfasernetzes weitergehend zu gewähren. Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) hatte dies am 1.6.2007 als nicht ausreichend bezeichnet, da lediglich die Nutzung von Leerrohren für einen Zugang zum Kabelverzweiger am Straßenrand angesprochen werde. Nicht geklärt hingegen bleibe, ob die von BREKO geforderte Zusammenschaltung im Kabelkasten selber stattfinden könne oder ob etwa ein zweiter daneben gestellt werden müsse. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3061: http://www.urheberrecht.org/news/3061/
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