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17.04.2012; 17:45 Uhr
Nach wie vor keine Einigung im Streit um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung
Klage der EU-Kommission vor dem EuGH immer wahrscheinlicher

Der Streit über die Vorratsdatenspeicherung läuft Onlineberichten zufolge immer weiter auf eine Eskalation zu. Die EU-Kommission hat der Bundesregierung eine Frist bis zum Ablauf dieser Woche eingeräumt, um die im Jahr 2006 beschlossene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) in nationales Recht umzusetzen (vgl. Meldung vom 22. März 2012). Dennoch herrsche in der Regierungskoalition zwischen Unionsparteien und FDP weiterhin Uneinigkeit. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bleibe bei ihrem Vorschlag, vorhandene Telekommunikationsdaten nur in konkreten Verdachtsfällen speichern zu lassen (»Quick-Freeze«) und den Ermittlungsbehörden bei Bedarf zur Verfügung zu stellen, berichtet »Spiegel Online«. Für Internet-Verbindungsdaten schlage die Ministerin eine anlasslose Speicherung mit einer Speicherfrist von einer Woche vor. Innenminister Hans-Peter Friedrich sehe jedoch erheblichen Änderungsbedarf an dem von der Justizministerin Ende März an die Kabinettskollegen verschickten Gesetzesentwurf. Nach seiner Auffassung erfülle dieser Entwurf nicht die Anforderungen aus Brüssel. Friedrich dränge daher weiterhin auf eine anlasslose, sechsmonatige Speicherfrist für sämtliche Kommunkationsdaten sowie Internetprotokoll-Adressen.

Laut »Spiegel Online« haben Friedrichs Mitarbeiter den von Leutheusser-Schnarrenberger übersandten Entwurf in ihrem Sinne überarbeitet und an die Ministerin zurückgeschickt. In dem Begleitschreiben an das Justizressort heiße es, das Innenministerium wolle einer weiteren Kabinettsbefassung nur unter der Maßgabe zustimmen, »dass die aus der Anlage ersichtlichen Änderungen übernommen werden«.

Über »Twitter« habe nun Leutheusser-Schnarrenberger erklärt, es sei »mehr als bedauerlich«, dass sich das Innenressort »nicht ernsthaft mit der Alternative der anlassbezogenen Sicherung von Verkehrsdaten beschäftigt hat«, meldet »Heise Online«. Allerdings wachse auch in der eigenen Partei der Druck auf die Justizministerin, möglichst bald zu einer Einigung zu kommen. So dränge der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn auf eine Lösung bis Mitte Juni. Für ihn sei auch ein Kompromiss mit einer anlasslosen Datenspeicherung denkbar, wenn dabei die zeitliche Begrenzung und die betroffenen Straftaten möglichst eng beschränkt werden. 

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