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23.04.2009; 14:01 Uhr
Gesetzentwurf für verfassungsrechtliche Verankerung des Staatsziels »Kultur« abgelehnt
Kulturrat kündigt erneute Initiative für die kommende Legislaturperiode an
Die Gesetzesinitiative für die Aufnahme eines Staatsziels »Kultur« in das Grundgesetz wurde am Mittwoch, dem 22. April 2009 sowohl vom federführenden Rechtsausschuss des Bundestages als auch vom Ausschuss für Kultur und Medien abgelehnt. Während die Beratungen und die Abstimmung über eine Beschlussempfehlung für die Sitzung des Kulturausschusses am Mittwochnachmittag angesetzt worden waren (vgl. Meldung vom 21. April 2009), wurde der von der FDP eingebrachte Gesetzentwurf bereits vormittags vom federführenden Rechtsausschuss des Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsparteien abgelehnt, ohne die Voten der übrigen beteiligten Ausschüsse abzuwarten. In der späteren Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien stimmten die Mitglieder ebenfalls gegen den Gesetzentwurf. Der Deutsche Kulturrat bezeichnete das Verhalten des Rechtsausschusses als »besonders skandalös«. Man bedauere das Scheitern des Vorhabens, das gerade auch in der aktuellen »Finanz- und Wirtschaftskrise deutliches Signal für die Legitimität der öffentliche Kulturförderung sehr wichtig gewesen wäre«, so Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates. Gleichzeitig kündigte er an, die Debatte um das Staatsziel »Kultur« in der nächsten Legislaturperiode erneut zu führen. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3617: http://www.urheberrecht.org/news/3617/
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