Institut für Urheber- und Medienrecht |
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11.12.2002; 16:51 Uhr
LG Mannheim untersagt Theateraufführung in Freiburg
Unfreie Bearbeitung eines Stücks, an dem Autor ausschließliche Rechte eingeräumt habe
Ein Urheberrechtsstreit um zwei Stücke des Autors Moritz Rinke beschäftigt die Städte Worms und Freiburg. Das Landgericht Mannheim (LG) untersagte am 10.12.2002 der Stadt Freiburg durch einstweilige Verfügung, Rinkes Stück "Kriemhilds Traum" nochmals öffentlich aufzuführen. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, bei dem Stück handele es sich um eine unfreie Bearbeitung des Stücks "Die Nibelungen", das ebenfalls von Rinke verfasst wurde. An den "Nibelungen" habe Rinke aber bereits der Stadt Worms ein ausschließliches Aufführungsrecht eingeräumt. Die Stadt Freiburg hatte behauptet, die Stadt Worms habe in die Aufführung eingewilligt, konnte diese Behauptung im Verfügungsverfahren aber nicht glaubhaft machen. Die Pressesprecherin des Freiburger Theaters, Sabine Hog, zeigte sich über die Entscheidung "erschüttert". "Kriemhilds Traum" sei mit 20 geplanten Aufführungen Hauptbestandteil des neuen Spielplans. Man hoffe aber, sich mit der Stadt Worms noch außergerichtlich einigen zu können. Die nächste Aufführung des Stücks sollte schon am 13.12.2002 stattfinden. Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 1028: http://www.urheberrecht.org/news/1028/
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