Kulturrat und Musikrat unterstützen Gesetzesinitiative für Staatsziel »Kultur« im Grundgesetz
Am Vortag der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages hat der Deutsche Kulturrat gemeinsam mit dem Deutschen Musikrat seine Forderung nach einer Aufnahme der Staatszielbestimmung »Kultur« in das Grundgesetz wiederholt. Anlass ist die Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu einem entsprechendem Gesetzentwurf der FPD, die für die Ausschusssitzung am 22. April 2009 auf der Tagesordnung steht. Der Entwurf sieht die Einführung eines Artikel 20 b ins Grundgesetz mit dem Wortlaut »Der Staat schützt und fördert die Kultur« vor.
Eine positive Beschlussempfehlung des Ausschusses zu dem Entwurf wäre die »konsequente Fortsetzung« des Konsenses, den die Enquete-Kommission »Kultur in Deutschland« des Bundestages hinsichtlich des Staatsziels »Kultur« erzielt habe, so der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, zusammen mit dem Generalsekretär des Deutschen Musikrates, Christian Höppner. Man fordere daher die Abgeordneten des Bundestages auf, für die Festschreibung dieses Staatsziels im Grundgesetz zu stimmen und sich dafür einzusetzen, dass dies noch vor Ende der Legislaturperiode erfolgen kann.
Dokumente:
- Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates und des Deutschen Musikrates vom 21. April 2009
- Tagesordnung des Ausschusses Kultur und Medien
- Gesetzentwurf (PDF)
Institutionen:
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