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08.08.2012; 14:53 Uhr
BMJ gibt Referentenentwurf zur Verlängerung der Schutzdauer für Tonaufnahmen bekannt
Nach wie vor keine umfassende Urheberrechtsreform in Sicht

Mit der Bitte um Stellungnahme bis Anfang September hat das Bundesjustizministerium (BMJ) den Referentenentwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes an die zu urheberrechtlichen Fragen zu beteiligenden Verbände und Institutionen versendet. Mit dem Gesetzesentwurf (pdf-Datei; Bearbeitungsstand 27. Juli 2012) soll die Richtlinie 2011/77/EU (pdf-Datei) über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte in deutsches Recht umgesetzt werden. Neben einer Harmonisierung der Schutzdauer für Musikkompositionen mit Text sieht die Richtlinie eine Verlängerung der Schutzdauer von Rechten ausübender Künstler und Tonträgerherstellern von 50 auf 70 Jahre vor. Um der geänderten Schutzdauer Rechnung zu tragen, gibt die zum 1. November 2013 in nationales Recht umzusetzende Richtlinie ferner ein Kündigungsrecht sowie Ansprüche auf zusätzliche Vergütung ausübender Künstler vor. 

Um das deutsche Recht den Richtlinienvorgaben entsprechend anzupassen, soll insbesondere in einem neu eingefügten § 65 Abs. 3 UrhG die Schutzdauer für Musikkompositionen mit Text auf 70 Jahre nach dem Tod des Längstlebenden (Verfasser des Textes oder Komponist der Musikkomposition) festgelegt werden. In den §§ 82 und 85 werden jeweils die Schutzdauer der Rechte der ausübenden Künstler und der Tonträgerhersteller auf nunmehr 70 Jahre angepasst. Der dem § 79 UrhG neu angefügte Abs. 3 sieht das Kündigungsrecht des ausübenden Künstlers gegenüber dem Tonträgerhersteller vor, wenn dieser es unterlässt, eine Aufzeichnung, die ohne Verlängerung der Schutzdauer gemeinfrei wäre, in einer ausreichenden Anzahl von Kopien zum Verkauf anzubieten oder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der neue § 79a UrhG regelt den Vergütungsanspruch des ausübenden Künstlers, um zu gewährleisten, dass er einen Anteil an den Einnahmen erhält, die der Tonträgerhersteller wegen der Verlängerung der Schutzdauer aus der weiterhin möglichen Verwertung von Tonträgern erzielt.

Der Entwurf muss, wie auch derjenige zum Presse-Leistungsschutzrecht (vgl. Meldung vom 30. Juli 2012), noch vom Kabinett und vom Bundestag verabschiedet werden.

Institutionen:

[IUM/ct]

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