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12.04.2010; 12:27 Uhr
OpenACTA-Erklärung von Wellington: Beschränkung auf Bekämpfung von Produktpiraterie
Petition im Vorfeld der achten Verhandlungsrunde in Neuseeland
Im Vorfeld der achten Verhandlungsrunde zum »Anti-Counterfeiting Trade Agreement« (ACTA) wurde im Austragungsort Wellington, Neuseeland, eine Petition zur Beschränkung des Abkommens auf die Bekämpfung von Produktpiraterie unterzeichnet. Mit der Petition, zu deren Unterzeichnung alle Bürger der beteiligten Staaten aufgerufen werden, sollen die Verhandlungsführer von »ACTA« in ihrer Sitzung vom 12.-16. April 2010 zum Umlenken bewogen werden. Die Erklärung entspricht den Forderungen der Resolution des EU-Parlaments vom 10. März 2010 (vgl. Meldung vom 10. März 2010). Die Verfasser der Petition weisen hinsichtlich der anstehenden Verhandlungen auf den rechtlichen Rahmen der WIPO für öffentliche Verhandlungen zu Fragen des Urheber-, Warenzeichen- und Patentrechtes hin, der für multilaterale Abkommen transparente Richtlinien vorsehe und daher zu bevorzugen sei. Im zweiten Teil der Erklärung werden konkrete Verhandlungspunkte der Wellington-Runde behandelt. So müsse »ACTA«, um ausgewogene Regelungen darzustellen, einen ausdrücklichen Hinweis auf Schranken wie z.B. »Fair Use« enthalten, die Privatsphäre schützen, den freien Zugang der Bürger zum Internet wahren und Haftungsfreistellungen für Provider (»safe harbour«) bereitstellen. Dokumente:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3926: http://www.urheberrecht.org/news/3926/
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