Institut für Urheber- und Medienrecht

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28.01.2003; 19:19 Uhr
Britisches Gericht verurteilt Internet-Cafés wegen Tauschbörsennutzung
Für Urheberrechtsverletzungen durch Besucher verantwortlich - Betreiber kündigt Berufung an

Internet-Cafés sind unter Umständen für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich, die ihre Kunden bei Benutzung von Musiktauschbörsen im Internet begehen. Das entschied am 28.1.2003 ein britisches Gericht in London. Im Fall hatte die British Phonographic Industry (BPI) gegen den Betreiber der Internet-Café-Kette EasyInternet, die EasyGroup des griechischen Unternehmers Stelios Haji-Ioannou, geklagt. In den Cafés der Kette war es bis zum September 2001 möglich gewesen, gegen eine Gebühr von fünf britischen Pfund (etwa 8 Euro) Lieder aus dem Internet herunterzuladen und anschließend vor Ort auf eine CD-ROM zu brennen. Nach Auffassung des befassten Richters Peter Smith muss sich EasyInternet deshalb die Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden zurechnen lassen. Das Unternehmen sei den Rechteinhaber dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet. In welcher Höhe EasyInternet Schadensersatz zahlen muss, soll später entschieden werden. Im Gespräch ist ein Betrag bis zu einer Millionen britischer Pfund (etwa 1,5 Millionen Euro). Die BPI begrüßte die Entscheidung als wichtigen Präzedenzfall zur Unterstützung rechtmäßiger Musikangebote im Internet. EasyInternet kündigte an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. Außerdem nannte es die Schadensersatzforderungen der BPI "überzogen" ("excessive"). Nach Auffassung der Internet-Café-Kette ist das Brennen heruntergeladener Musikstücke auf CD-ROM nach Abschnitt 70 des britischen Copyright Design and Patents Act (CDPA) zulässig. Diese Vorschrift erklärt private Vervielfältigungen von Rundfunk- und Kabelsendungen zum Zweck der zeitversetzten Wiedergabe ("time shifting") für zulässig.

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[IUM/jz]

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