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10.02.2004; 17:00 Uhr
GEMA übt Kritik an deutschen Phonoverbänden
Begründung für die Forderung zur Senkung der Vergütung für Autoren ist »empörend«
In der Auseinandersetzung um die Höhe des Vergütungssatzes für die Lizenzierung von Tonträgern meldete sich nun der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), Prof. Dr. Reinhold Kreile, zu Wort. In einer Pressemitteilung vom 10.2.2004 bezeichnete er die Forderung der deutschen Tonträgerindustrie zur Senkung des Vergütungssatzes als »empörend«. Mit der Begründung für diese »Lohndrückerei« täusche der Vorsitzende der deutschen Phonoverbände, Gerd Gebhardt, die Öffentlichkeit. In einer Pressemitteilung der deutschen Phonoverbände vom 6.2.2004 hatte Gebhardt erklärt, die Umsatzverluste von über 40% in den letzten vier Jahren, über 2.000 Entlassungen in den Unternehmen und ein Schaden durch Kopieren von CDs und illegale Downloads von über einer Milliarde Euro erforderten die Senkung des Vergütungssatzes von 9,009 % vom Herstellerabgabepreis auf 5,6 %. Autoren und Verleger lebten nicht auf einer heilen Insel inmitten stürmischer See, sondern müssten vielmehr die Realität zur Kenntnis nehmen und in einer Solidargemeinschaft der Musikkultur ihren Beitrag leisten, um den Tonträgermarkt in seiner Vielfalt zu erhalten. Dem setzte Prof. Kreile entgegen, dass die Autoren durch das prozentuale Vergütungssystem ebenfalls von den Umsatzrückgängen betroffen seien. Die Probleme der Tonträgerindustrie auf dem Rücken der Kreativen zu lösen sei »existenzbedrohend«. Die Musikautoren, die die Basis des Erfolges der Tonträgerindustrie darstellten, erwarteten vielmehr »Zukunftslösungen wie die zügige Umsetzung von Businessmodellen im Online-Bereich«. Die deutsche Landesgruppe der International Federation of Phonographic Industry (IFPI) möchte ab 1.1.2004 eine Senkung des bisherigen Vergütungssatzes für Autoren für die Lizenzierung von Tonträgern von 9,009 % vom Herstellerpreis auf 5,6 % erreichen. Bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) wurde ein entsprechender Antrag eingereicht. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 1713: http://www.urheberrecht.org/news/1713/
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