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19.04.2012; 12:06 Uhr
Schlechte Aussichten für gemeinsame Online-Mediathek der Privaten
OLG Düsseldorf teilt die Auffassung des Kartellamts

Im Streit um die geplante gemeinsame Online-Videoplattform der Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RT vom schloss sich das OLG Düsseldorf in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch (vgl. Meldung vom 17. April 2012) der Meinung des Bundeskartellamtes an, so diverse Onlineberichte. Vor gut einem Jahr erteilte das Kartellamt den Privatsendern eine Absage, da zu erwarten sei, dass sich das »bestehende Duopol der beiden Sendergruppen« auf dem Markt der Fernsehwerbung in Deutschland weiter verstärke (vgl. Meldung vom 21. März 2011). Hiergegen hatten die beiden Unternehmen Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingelegt. Das endgültige Urteil soll am 20. Juni 2012 ergehen. 

ProSiebenSat.1 und RTL fühlen sich ungerecht behandelt. »Wir könnten es nicht nachvollziehen, wenn eine Videoplattform wie die geplante von ARD und ZDF durchgewinkt wird, während das Kartellamt ein von uns und RTL gemeinsam geplantes, senderoffenes Videoportal abgelehnt hat«, erklärt ProSiebenSat.1-Digitalvorstand Christian Wegner laut »DWDL«. RTL äußerte sich wie folgt: »Wir teilen die in der mündlichen Verhandlung geäußerte Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts nicht. Mit der Untersagung und einer offenbar zu erwartenden Abweisung der Beschwerde stellen sich das Bundeskartellamt sowie das OLG dem ersten übergreifenden Ansatz entgegen, eine senderoffene, zentrale TV-Videoplattform für die Internetnutzer über Sendergrenzen hinweg zu etablieren.« Selbst die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) bezog Stellung für das gemeinsame werbefinanzierte Portal der Privaten. Die Entscheidung habe erheblichen Einfluss auf den Wettbewerb im dualen Rundfunksystem. Zudem spiele ein Verbot der US-Videoplattform »Hulu« und auch Google in die Hände, so LfM-Direktor Jürgen Brautmeier. 

Das Angebot der Öffentlichen-Rechtlichen, das kurz vor dem Start stehen soll (vgl. Meldung vom 5. April 2012), wird derzeit vom Bundeskartellamt geprüft.

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