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06.08.2012; 12:03 Uhr
USA: Keine Copyright-Verletzung bei von Nutzern eingebetteten und verlinkten Videostreams
Richter hofft auf Überarbeitung des DMCA hinsichtlich Unterscheidung zwischen Stream und Kopie

Onlineberichten zufolge hat das US-Gericht 7th Circuit Court of Appeals entschieden, dass das Einbetten und Verlinken urheberrechtlich geschützter Videostreams auf Websites keinen Verstoß gegen den Digital Millenium Copyriht Act (DMCA) darstellt. Das Gericht kippte damit die noch in der ersten Instanz gegen den Internet-Dienst »myVidster« ergangene Entscheidung aus dem vergangenen Jahr. 

Geklagt hatte der Porno-Produzent Flava Works mit Unterstützung der Motion Picture Association of America (MPAA) gegen »myVidster«, eine Website, die selbst keine Videos hostet, sondern auf der sich nur eingebettete Videos finden, die von »myVidster«-Nutzern dort eingetragen wurden (so genannter »Social-Bookmarks-Anbieter«), nachdem auf der »myVidester«-Website immer wieder unlizenzierte Links zu Videostreams von Flava Works aufgetaucht sind, die das Unternehmen selbst kostenpflichtig anbietet. 

In der Entscheidungsbegründung führte Richter Richard Posner den Olnlineberichten zufolge aus, dass das Einbetten von Videostreams samt Werbung, die von Nutzern der Website angelegt worden seien, weder eine Urheberrechtsverletzung des Anbieters noch des Nutzers darstelle. Der Rechtsverstoß liege höchsten beim Server, der die Inhalte ohne Erlaubnis des Rechteinhabers im Internet veröffentlicht habe. Insoweit seien die Bestimmungen DMCA eindeutig. Mehrdeutig seien die Regelungen des DMCA allerdings, wenn es um die Cache-Inhalte des Browsers gehe. Aus technischer Sicht entspräche die Speicherung im Cache einer Kopie, was die Unterscheidung zwischen gestreamten und kopierte Videos insgesamt problematisch mache. Eine Klarstellung dieser Unterscheidung durch die Legislative im Wege einer Überarbeitung des DCMA sei laut Richter Posner wünschenswert.

Dokumente:

[IUM/ct]

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