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18.10.2011; 17:09 Uhr
Centrum für Europäische Politik: Kommissionsvorschläge zum Binnenmarkt für geistiges Eigentum überzeugen
»Je nach Regelungstiefe könnte der Änderungsbedarf im deutschen Recht erheblich sein«

Das Centrum für Europäische Politik (CEP) bewertet die Vorschläge der EU-Kommission zur Errichtung eines Binnenmarktes für geistiges Eigentum positiv: Die Schaffung eines einheitlichen EU-Schutzrechtes für geistiges Eigentum unter Einbeziehung digitaler Geschäftsmodelle verbessere »die Voraussetzungen für ein EU-weites Online-Angebot geschützter Produkte und Dienstleistungen« und erleichtere »die Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie an den EU-Grenzen«. Ausgangspunkt der CEP-Analyse ist die Mitteilung der Kommission vom 24. Mai 2011 (vgl. Meldung vom 24. Mai 2011). Im Rahmen einer »Gesamtstrategie für Rechte des geistigen Eigentums« möchte die Kommission 2011 und 2012 einen »echten Binnenmarkt für geistiges Eigentum« errichten. Teil der Strategie ist zunächst ein Vorschlag für die grenzübergreifende Lizenzierung von Werken, für die sowohl europäische »Rechtemakler« als auch eine umfassende Datenbank anvisiert werden. Nächstes Jahr soll die Einführung eines »Europäischen Urheberrechtskodex« und in diesem Rahmen auch die Implementierung eines optionalen europäischen Urheberrechtstitels, der die nationalen Urheberrechte ergänzt, geprüft werden.

In einer rechtlichen Beurteilung kommt das CEP zu dem Ergebnis, dass die Kommissionsvorschläge mit dem EU-Recht vereinbar sei, im deutschen Recht jedoch »je nach Regelungstiefe erheblicher Änderungsbedarf« bestünde, z.B. im Schrankenkatalog der §§ 44 a ff. UrhG. Die Rechtssetzungskompetenz ergebe sich allgemein aus Art. 114 AEUV, hinsichtlich der Einführung eines europäischen Urheberrechtstitels aus Art. 118 AEUV. Hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem EU-Recht beruft sich das CEP auf die aktuelle »BSkyB« bzw. »Murphy«-Entscheidung des EuGH: »Das Streben der Kommission, die Vergabe territorial abgegrenzter Lizenzen zu unterbinden, entspricht den Grundsätzen der Wettbewerbsfreiheit«.

Bis zum 18. November läuft auf Grundlage des »Grünbuches über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken in der EU« (vgl. Meldung vom 14. Juli 2011) eine Konsultation der Kommission. Im Sommer hatte die Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Regelung von verwaisten Werken vorgelegt. Dieser Vorschlag wurde vom Deutschen Bibliotheksverband begrüßt, da er »am ehesten Rechtssicherheit« schaffe (vgl. Meldung vom 9. August 2011). Im Bundestag fand zum Thema am 19. September eine Anhörung statt, bei der über den Umfang der Vergütungspflicht und die angemessenen Vergütung bei der Nutzung verwaister Werke diskutiert wurde (vgl. Pressemitteilung des Rechtsausschusses vom 20. September 2011).

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