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21.01.2013; 11:35 Uhr
Gabriele Pauli scheitert im Rechtsstreit um Latex-Foto vor dem OLG München
Auch fünf Jahre nach Erscheinen dürfen die Bilder weiter gezeigt werden

Das Oberlandesgericht München hat die Berufung der ehemaligen Fürther Landrätin Gabriele Pauli im Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Fotos der Politikerin in aufreizenden Posen und mit Latex-Handschuhen abgewiesen. Wie schon das Landgericht München gingen die Richter davon aus, dass die Fotos auch fünf Jahre nach ihrem ersten Erscheinen noch gezeigt werden dürften. Die mittlerweile fraktionslose Landtagsabgeordnete war gegen die Veröffentlichung der Bilder im Politmagazin »Kontrovers« des BR vorgegangen. Die Bilder hatte Pauli für das Magazin »Park Avenue« aufgenommen. Auch gegen das Magazin hatte sie einen Rechtsstreit geführt (vgl. Meldung vom 13. April 2007). 

Einem Bericht der »Süddeutschen Zeitung« zufolge hatten die Münchener Richter ihre erstinstanzliche Entscheidung im Februar 2012 damit begründet, dass die Bilder zur Zeitgeschichte gehörten. Der BR hatte das Foto im Rahmen eines Berichts über ein Ex-Erotikmodel, das sich um eine Position als Landrätin bewarb, gezeigt. Wie der Sender mitteilte, wollte er hierdurch die Frage aufwerfen, wie die CSU mit solchen Foto-Auftritten umgehe. Pauli sah hierin einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht. Außerdem sei die Veröffentlichung der Bilder in der »Park Avenue« in dieser Form nie gewollt gewesen.

 

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[IUM/kr]

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