mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
02.12.2013; 14:32 Uhr
VG Wort wird künftig Leistungsschutzrecht für Presseverlage wahrnehmen
»Leistungsschutzrecht und urheberrechtliches Nutzungsrecht aus einer Hand«

Wie die VG Wort in ihrer heutigen Pressemeldung mitteilt, wurde bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung am vergangenen Freitag (vgl. Meldung vom 19. September 2013) der einstimmige Beschluss gefasst, in Zukunft das Leistungsschutzrecht des Presseverlegers und den Beteiligungsanspruch des Urhebers wahrzunehmen.

Der VG Wort sei es damit möglich, das am 1. August 2013 in Kraft getretene Leistungsschutzrecht für Presseverlage (vgl. Meldung vom 17. Mai 2013) gegenüber Suchmaschinen und vergleichbaren gewerblichen Diensteanbietern wahzunehmen, »wenn dies von den Presseverlegern gewünscht wird«. Zugleich werde mit der Übertragung des vom Gesetzgeber vorgesehenen Beteiligungsanspruchs des Urhebers sichergestellt, dass die Journalisten an den Einnahmen aus der Verwertung des Leistungsschutzrechts angemessen beteiligt werden. Der Wahrnehmungsvertrag der VG Wort soll entsprechend um die neuen Rechte und Ansprüche erweitert werden.

»Dank des Beschlusses ihrer Mitglieder kann die VG Wort in Zukunft Leistungsschutzrecht und urheberrechtliches Nutzungsrecht aus einer Hand anbieten«, so Dr. Robert Staats, geschäftsführender Vorstand der VG Wort. Die Entscheidung ermögliche die sinnvolle Vermarktung des Leistungsschutzrechts und erleichtere gleichzeitig deren praktische Abwicklung.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5091:

https://www.urheberrecht.org/news/5091/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.