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11.11.2013; 14:19 Uhr
Streit um »Tagesschau«-App: ARD könnte Recht bekommen
Urteilsverkündung voraussichtlich am 20. Dezember 2013

Der Streit zwischen Zeitungsverlegern und ARD um die »Tagesschau«-App ging am Freitag vor dem Berufungsgericht in die zweite Runde. Das OLG Köln machte Onlineberichten zufolge bei der Verhandlung seine Auffassung deutlich, dass, die streitgegenständliche »Tagesschau«-App in der Version vom 15. Juni 2011 wohl als nicht-sendungsbezogen und presseähnlich einzustufen sei. Da der Internetauftritt von »tagesschau.de« und auch die »Tagesschau-App« für mobile Endgeräte jedoch durch die Medienaufsicht genehmigt wurde, sei diese generelle Entscheidung, jedenfalls nach der vorläufigen Einschätzung des OLG Köln, durch Wettbewerbsgerichte nicht mehr zu überprüfen. Die endgültige Entscheidung will das Gericht am 20. Dezember 2013 verkünden.

Das LG Köln hatte durch Urteil vom 27. September 2012 auf eine Klage von acht Verlagen hin die »Tagesschau«-App in der Version vom 15. Juni 2011 mit dem Rundfunkstaatsvertrag für nicht vereinbar erklärt und ein Vertriebsverbot für diese Version ausgesprochen (Az.: 31 O 360/11 - ZUM-RD 2012, 613, Volltext bei Beck Online). Ein generelles Verbot der App verhängte das Gericht nicht (vgl. Meldung vom 27. September 2012). 

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) begrüßt in der eigenen Pressemitteilung zwar die Haltung des Gerichts, das umstrittene Angebot tendenziell als presseähnlich einzuordnen. Aus Sicht der Zeitungsverleger sei es jedoch nicht nachvollziehbar, wenn eine konkrete Wettbewerbshandlung nicht mehr durch ein Wettbewerbsgericht überprüfbar sei. 

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[IUM/ct]

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