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23.01.2014; 10:38 Uhr
BVerfG gibt Verfassungsbeschwerde früherer Landrätin statt
Bezeichnung als »durchgeknallte Frau« kann ehrverletzend sein

Die frühere Landrätin Gabriele Pauli konnte vor dem BVerfG einen Erfolg gegen den Axel-Springer-Verlag erzielen. Im Online-Portal »Bild.de« war Pauli im März 2007 in einem Meinungsbeitrag u.a. als »durchgeknallte Frau« bezeichnet worden. Das BVerfG hat in einem erst kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 11. Dezember 2013 entschieden, dies könne unter bestimmten Umständen eine ehrverletzende Äußerung darstellen, die nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist (Az.: 1 BvR 194/13 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Der enstprechende Text des Autors Franz-Josef Wagner sei »bewußt geschrieben und als Verletzung gewollt gewesen«, so das BVerfG in seiner Entscheidung. 

Pauli sah sich durch die Äußerungen in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt und klagte auf Unterlassung verschiedener Einzeläußerungen, u.a. die Bezeichnung als »durchgeknallte Frau«, sowie auf Geldentschädigung. Das LG Traunstein gab Pauli's Unterlassungsklage in erster Instanz statt. Auf die Berufung des Springer-Verlags wies das OLG München die Klage ab. Das BVerfG gab der Verfassungsbeschwerde der ehemaligen Landrätin statt, hob die Entscheidung des Berufungsgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück an das Berufungsgericht.  

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