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26.02.2014; 16:14 Uhr
OLG Düsseldorf: Zentrales Verhandlungsmandat des Presse-Grosso-Systems rechtswidrig
Bauer-Verlag setzt sich gegen Bundesverband Presse-Grosso durch

Das OLG Düsseldorf hat heute im Streit um das Recht auf bilaterale Verhandlungen mit Presse-Grossisten entschieden, dass das derzeitige zentrale Verhandlungsmandat des Presse-Grosso-Systems kartellrechtswidrig ist (Az.: VI - U 7/12). Geklagt hatte die Bauer Vertriebs KG gegen den Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e.V. (Bundesverband Presse-Grosso). Das LG Köln gab der Klägerin in erster Instanz Recht (vgl. Meldung vom 25. Januar 2012). Das Berufungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung. 

Dem Bundesverband Presse-Grosso ist es nach dem heutigen Urteil »untersagt, für Presse-Grossisten in Deutschland einheitliche Grosso-Konditionen u.a. mit Verlagen zu vereinbaren«. Die Befugnis des Bundesverbands Presse-Grosso, für seine Mitglieder einheitliche Konditionen zu verhandeln und zu vereinbaren, verstoße gegen das Kartellverbot aus Art. 101 Abs. 1 AEUV, so die Begründung des OLG Düsseldorf laut einer aktuellen Pressemitteilung des Gerichts. Dieses zentrale Verhandlungsmandat bezwecke eine horizontale Wettbewerbsbeschränkung, da es einen Rabatt- und Konditionenwettbewerb zwischen den Presse-Grossisten und den Verlagen verhindere.

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[IUM/ct]

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