Institut für Urheber- und Medienrecht

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09.08.2007; 10:36 Uhr
Neue Diskussionen um besseren Schutz der Presse
Jüngste Ermittlungsverfahren gegen Journalisten bringen Koalition zum Überdenken ihrer ablehnenden Haltung

Die Diskussion um Gesetzesänderungen zum Schutz der Presse gewinnt wieder an Fahrt. Anlass hierfür sind die jüngsten Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen 17 Journalisten, die aus geheimen Akten des BND-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zitiert haben sollen. In Gang gekommen waren die Ermittlungen, weil Bundestagspräsident Norbert Lammert auf Initiative des Vorsitzenden des Ausschusses Siegfried Kauder (beide CDU) und mit Zustimmung der Mehrheit des Gremiums den Staatsanwaltschaften in Berlin, Hamburg, Frankfurt am Main und München entsprechende Ermächtigungen erteilt hat, um so erklärtermaßen an die Identität der Informanten der Journalisten zu gelangen (siehe hierzu für viele den Artikel bei »spiegel online« vom 2.8.2007). Mittlerweile hat die FDP-Bundestagsfraktion einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem Lammert aufgefordert werden soll, seine erteilten Ermächtigungen zur Strafverfolgung zurückzunehmen.

Nach dem stellvertretenden Unions-Bundestagsfraktionschef Wolfgang Bosbach werden nun auch Stimmen bei der SPD laut, die gesetzliche Klarstellungen vornehmen wollen. So zitiert der Berliner »Tagesspiegel« am 9.8.2007 Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse mit einer solchen Forderung. Auf Ablehnung stößt er dabei jedoch bei seinem Parteikollegen, dem innenpolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, demzufolge das »CICERO«-Urteil des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) völlig ausreichend sei. Das BVerfG hatte die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses in der Presse durch einen Journalisten als nicht ausreichend angesehen, um einen Verdacht der Beihilfe durch Journalisten zum Geheimnisverrat zu begründen (siehe Meldung vom 27.2.2007 sowie ZUM 2007, 294, Heft 4).

Dies könnte möglicherweise zu einem unerwarteten parlamentarischen Erfolg der FDP führen. Die Liberalen hatten ebenso wie die Fraktion von Die Linke ihren Gesetzentwurf zur Sicherung der Pressefreiheit im Mai doch nicht zur Abstimmung gestellt; anders die Grünen, deren Entwurf von der Koalitionsmehrheit abgelehnt wurde (siehe Meldung vom 11.5.2007, zum Inhalt der Gesetzentwürfe vgl. Meldung vom 9.5.2007). Damit steigen möglicherweise die Chancen, dass die Regierungsfraktionen dem »abstimmungsreifen« Gesetzentwurf der FDP zustimmen, sollte der öffentliche Druck für ein schnelles gesetzgeberisches Handeln steigen. Letzteres dürfte der Koalition zumindest leichter fallen als eine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Linken.

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