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18.10.2013; 16:17 Uhr
EuGH: Kennzeichnungspflicht gesponserter Zeitungsartikel als »Anzeige« zulässig
EU-Richtlinie steht baden-württembergischen Pressegesetz nicht entgegen

Der EuGH hat gestern in dem Rechtsstreit zwischen dem Anzeigenblatt »Good News« und dem »Stuttgarter Wochenblatt« entschieden, dass das baden-württembergischen Pressegesetz, wonach die Verlage jede bezahlte Veröffentlichung mit »Anzeige« kennzeichnen müssen, grundsätzlich mit EU-Recht im Einklang steht (Az.: C-391/12; Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Da der Unionsgesetzgeber für die Printmedien hierzu noch keine Rechtsvorschriften erlassen habe, seien die nationalen Gesetzgeber frei, Regelungen zum Artikel-Sponsoring für Printmedien zu erlassen.

Vor dem Hintergrund der Frage, ob es dem Verleger eines periodischen Druckwerks auf der Grundlage von § 10 des LPresseG Baden-Württemberg verboten werden könne, entgeltliche Veröffentlichungen in eine Zeitung aufzunehmen oder aufnehmen zu lassen, die nicht mit dem Wort »Anzeige« bezeichnet sind, hatte der BGH den EuGH im Wege des Vorabentscheidungsersuchens angerufen. Er wollte geklärt wissen, ob die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Richtlinie 2005/29/EG) einer solchen landesrechtlichen Regelung entgegensteht (vgl. Meldung vom 20. August 2012). EuGH-Generalanwalt Melchior Wathelet bejahte dies in seinen Schlussanträgen (vgl. Meldung vom 13. Juli 2013).

Nach Auffassung des EuGH hingegen zielt die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken nur auf werbetreibende Unternehmen und grundsätzlich nicht auf Presseverlage, die gesponserte Beiträge veröffentlichen. Mangels EU-Vorschrift seien die Mitgliedstaaten daher befugt, unter Beachtung der Bestimmungen des AEUV, insbesondere derjenigen über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit, den Presseverlegern die Pflicht aufzuerlegen, die Leser auf das Sponsoring von redaktionellen Inhalten aufmerksam zu machen.

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